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Instalacja5 Min. LesezeitMarcin · 12.05.2026

Trennwände ohne Genehmigung montieren

Welche Systeme keine Anmeldung erfordern, welche Bedingungen sie erfüllen müssen und wie das Übergabeprotokoll der Räumlichkeiten nach der Montage aussieht.

Baurecht und Innentrennwände

Nach polnischem Baurecht (Art. 29 des Gesetzes vom 7. Juli 1994 in der geänderten Fassung) umfassen Bauarbeiten, die weder eine Baugenehmigung noch eine Anmeldung erfordern, „Renovierungen und Umbauten, die keine Lastübertragung auf tragende Elemente beinhalten". Trennwände, die keine Lasten auf die Decke oder tragende Wände übertragen, erfordern grundsätzlich keine Anmeldung. Entscheidend ist jedoch die Unterscheidung zwischen Systemtrennwänden und gemauerten oder Gipskartonwänden. Letztere können eine Anmeldung oder sogar eine Genehmigung erfordern, wenn sie die funktionale Aufteilung der Räumlichkeiten ändern oder in Installationen eingreifen.

Von Formalitäten befreite Systeme

Tischtrennwände (Seal, Soft und ähnliche), die ausschließlich mit Klemmen an der Tischplatte montiert werden, erfordern keinerlei Formalitäten. Sie berühren weder den Boden noch die Decke. Auf höhenverstellbaren Füßen stehende Systeme (Soft, System 20, System 32), die auf ihrer eigenen Basis ruhen und nicht an der Decke oder an tragenden Wänden befestigt sind, sind von Formalitäten befreit. Bedingungen: Das System überträgt keine Lasten auf die Decke, blockiert keine Fluchtwege und greift nicht in Installationen ein. System 20 und 32 — sollten sie am Boden oder an Wänden verankert werden — können technisch eine Anmeldung beim Hausverwalter oder Gebäudeeigentümer erfordern (ein Mietvertrag enthält oft solche Anforderungen), während das Baurecht für nicht tragende Trennwände keine gesonderte Anmeldung verlangt.

Fluchtwege und Brandschutzvorschriften

Unabhängig von baurechtlichen Formalitäten erfordert jede Änderung der Aufteilung einer Bürofläche die Einhaltung der Brandschutzvorschriften:

  • Die Mindestbreite eines Fluchtwegs beträgt 1,2 m für bis zu 20 Personen, 1,4 m für 21–300 Personen.
  • Trennwände dürfen den Zugang zu Feuerlöschern, Hydranten, Elektroverteilern und Notausgängen nicht einschränken.
  • Erfordert eine Änderung der Aufteilung eine Änderung des Brandschutzkonzepts, ist ein Gutachten eines Brandschutzsachverständigen erforderlich.

Übergabeprotokoll der Räumlichkeiten

Ist das Büro gemietet, verlangt der Mietvertrag in der Regel die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands nach Mietende. Auf Füßen stehende Systeme sind vollständig demontierbar und können spurlos versetzt werden. Verankerte Systeme können Löcher im Boden oder in den Wänden hinterlassen, die verspachtelt werden müssen. Vor der Montage lohnt es sich, eine fotografische Dokumentation des aktuellen Zustands von Boden und Decke anzufertigen. Nach der Montage stehender Systeme verlangt das Gesetz keine Übergabedokumentation. Für verankerte Systeme empfiehlt es sich, die schriftliche Zustimmung des Gebäudeverwalters einzuholen, was beide Seiten schützt.

Praktischer Tipp

Für Büros in Mietflächen ist die beste Wahl System 20 auf höhenverstellbaren Füßen oder Tischtrennwände. Null Formalitäten, keine Spuren, volle Möglichkeit zur Umkonfiguration und zum Umzug in ein neues Büro. System 32 ist eine schwerere Lösung und bewährt sich dort, wo Druck (durch Wind oder Personen) auf die Trennwand wirken kann. Häufig grenzen wir damit Bürobereiche in Hallen und Lagern ab.

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